Prüfungsausschuss der Fakultät Management- und Kulturwissenschaften

Der Prüfungsausschuss achtet in erster Linie auf die Einhaltung der Prüfungsordnungen, berichtet über die Entwicklung der Studienzeiten, Bearbeitungszeiten der Bachelor- und Masterarbeiten sowie über die Verteilung der Fach- und Gesamtnoten. Er gibt Anregungen zur Reform der Studienordnungen und Prüfungsordnungen.

  • Allgemeines zum Prüfungsausschuss

    Die generelle Stellung und Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in § 9 der Prüfungsordnungen der Studiengänge geregelt. Für alle Studiengänge der Fakultät Management- und Kulturwissenschaften werden ein gemeinsamer Prüfungsausschuss gebildet und der Vorsitzende sowie die Mitglieder vom Fachbereichsrat bestellt.

    Neben diesen Hauptaufgaben entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der Prüfungsordnungen über Anträge der Studierenden,

    insbesondere

    • auf Gewährung einer zweiten Wiederholungsprüfung in besonders begründeten Ausnahmefällen,
    • auf Befreiung von der Prüfungsversäumnis, z.B. durch Krankheit,
    • auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Diplomarbeit/Abschlussarbeit in begründeten Fällen,
    • auf Anerkennung anderweitig erbrachter Leistungen, z.B. bei Hochschul- oder Studiengangswechsel und bei Auslandsstudien (SOKRATES /ERASMUS)sowie in anderen geregelten Fällen.

    Er entscheidet über Widersprüche gegen Bescheide des Prüfungsamtes, z.B. bei Verlust des Prüfungsanspruches wegen Fristüberschreitungen u.ä. .
    In notwendigen Fällen befindet der Prüfungsausschuss auf Antrag z.B. von Hochschullehrern und Studienkommissionen über einmalige Abweichungen von Prüfungs- und Studienordnungen, z.B. über die Veränderung einer Prüfungsform oder -dauer, über die Verschiebung eines Faches und einer Prüfung, über die Veränderung des Umfanges eines Faches usw.

Ansprechpartner

Foto: Prof. Dr. jur. Michael Wolfgang Kaspar
Prof. Dr. jur.
Michael Wolfgang Kaspar
Fakultät Management- und Kulturwissenschaften
02826 Görlitz
Brückenstraße 1
Gebäude G II, Raum A006
Kellergeschoss
+49 3581 374-4252

Zusammensetzung

Prof. Dr. jur. Michael Wolfgang Kaspar (Vorsitzender)

Prof. Dr. rer. pol. Falk Maiwald (Stellvertreter)

Prof. Dr. phil. Matthias Dopleb 

Prof. Dr. rer. pol. Jörg Saatkamp

Dipl.-BW (FH) Gregor Hummel (Mitarbeiter)

Dipl.-Kffr. Solvig Langschwager (Vertreterin Mitarbeiterin)

Maria Uhlemann (WTb 23)

Alina Hanisch (WGb 22)

 

Wichtiger Hinweis

Anträge an den Prüfungsausschuss können zu den angekündigten Sitzungsterminen (zu erfragen beim PA-Vorsitzenden) nur dann zur Entscheidung angenommen werden, wenn sie bis zum Mittwoch der vorangegangenen Woche (12 Uhr) beim Vorsitzenden eingegangen sind.

Zur Fristwahrung ist auch zunächst ein Antrag per E-Mail zulässig, wenn noch vor dem Sitzungstermin der ausgedruckte und unterschriebene Antrag im Sekretariat nachgereicht wird.
Diese Fristsetzung ist unumgänglich, weil die Anträge im Vorfeld der Sitzung an alle Mitglieder weitergeleitet werden müssen, damit sie sich ein objektives Bild von den Anträgen verschaffen können.