Die generelle Stellung und Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in § 9 der Prüfungsordnungen der Studiengänge geregelt. Für alle Studiengänge der Fakultät Management- und Kulturwissenschaften werden ein gemeinsamer Prüfungsausschuss gebildet und der Vorsitzende sowie die Mitglieder vom Fachbereichsrat bestellt.
Neben diesen Hauptaufgaben entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der Prüfungsordnungen über Anträge der Studierenden,
insbesondere
- auf Gewährung einer zweiten Wiederholungsprüfung in besonders begründeten Ausnahmefällen,
- auf Befreiung von der Prüfungsversäumnis, z.B. durch Krankheit,
- auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Diplomarbeit/Abschlussarbeit in begründeten Fällen,
- auf Anerkennung anderweitig erbrachter Leistungen, z.B. bei Hochschul- oder Studiengangswechsel und bei Auslandsstudien (SOKRATES /ERASMUS)sowie in anderen geregelten Fällen.
Er entscheidet über Widersprüche gegen Bescheide des Prüfungsamtes, z.B. bei Verlust des Prüfungsanspruches wegen Fristüberschreitungen u.ä. .
In notwendigen Fällen befindet der Prüfungsausschuss auf Antrag z.B. von Hochschullehrern und Studienkommissionen über einmalige Abweichungen von Prüfungs- und Studienordnungen, z.B. über die Veränderung einer Prüfungsform oder -dauer, über die Verschiebung eines Faches und einer Prüfung, über die Veränderung des Umfanges eines Faches usw.