Der Fakultätsrat ist das gewählte zentrale Gremium der Fakultät. Nach §88 Abs. 1 des Sächsischen Hochschulgesetzes ist der Fakultätsrat zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung, unter anderem für den Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen, für Vorschläge für die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen, für Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät und für die Durchführung der Studienfachberatung.
Der Fakultätsrat der Fakultät Management- und Kulturwissenschaften setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen.