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01. Juli 2020

Prüfungen im Corona-Semester

Erhöht die begrenzte Teilnehmerzahl in den Prüfungsräumen die Konzentrationsfähigkeit?

Die (Spiel)Regeln

Während der Nach- und Wiederholungsprüfung im Modul VWL wurden die Neuerungen rund um das Prüfungsgeschehen an der Fakultät Management- und Kulturwissenschaften erstmalig umgesetzt. Schon am Tag vor der Prüfung bereitet der Dozent die Räume 0.13/ 0.15 im Haus GIV vor. Die Tische sind so gestellt, dass jeder 3m² Mindestfläche und mindestens 1,5m Abstand zur nächsten Person hat. Jeder Platz ist nummeriert und vorschriftsgemäß desinfiziert.

 

Wenn du zur Prüfung auf den Campus kommst, ...

Am Tag der Prüfung gibt es einiges zu beachten. Vor Prüfungsbeginn darf sich niemand längere Zeit auf dem Hochschulgelände aufhalten, vor allem nicht in Gruppen. Prüflinge sollen das Gebäude möglichst einzeln und mit Mund-Nasenschutz betreten. Der Mindestabstand von 1,50 m ist dabei immer einzuhalten. Wenn die Studierenden den Prüfungsraum betreten haben, dürfen sie sich auf einen der nummerierten Plätze setzen und endlich ihren Mundschutz ablegen. Dann heißt es erstmal tief durchatmen- geht ohne Maske ja auch besser.

 

 

Warum sind alle Plätze nummeriert? 

Wozu die Platznummern wie im Theater? Die sind notwendig, um eventuell auftretende Infektionsketten nachverfolgen zu können. Vor der Prüfung tragen sich daher alle Anwesenden in eine Kontaktliste ein. Hier werden Name, Telefonnummer, Mailadresse und Platznummer abgefragt. Dann kann es losgehen. Der Dozent verteilt die Prüfungen, natürlich mit Mundschutz, und die Zeit läuft. Es ist ruhig im Raum. Die Personenzahl pro Raum ist auf 20 begrenzt und so gibt es weniger raunen über schwere Aufgaben oder das Zischen der Wasserflaschen beim Öffnen. 

 

 

Und, wie liefs? 

Das fragen wir am besten die Prüflinge. Julian Drauschke studiert Management im Gesundheitswesen im 2. Semester und kommt gerade aus der VWL Nachprüfung.

Wie war deine erste Prüfung unter den neuen Bedingungen Julian?
"Die Prüfung war schwer, aber das kann ich leider nicht auf die veränderten Prüfungsbedingungen schieben. Die neuen Regeln einzuhalten war nicht schlimm."

Und wie sieht das Julians Kommilitonin Katrin (Name geändert)? Nimmt sie die Prüfungsbedingungen als Beeinträchtigung wahr?

"Nein das kann ich nicht sagen. Da der Mundschutz während der Prüfung abgenommen werden kann stört es mich nicht. Auch das die Personenzahl in den Räumen begrenzt wurde ist keine Beeinträchtigung. So war es ruhiger und ich konnte mich besser konzentrieren."

Und fügt noch hinzu:

"Ich bin froh, dass ich die Ergebnisse der anstehenden Prüfungen notfalls ablehnen kann. Das nimmt viel Druck raus."

Dass es diese Möglichkeit gibt, verdanken die Studierenden einer Senatsregelung vom 29.04.2020.


Flexibilisierung des Prüfungsgeschehens für das Sommersemester 2020


heißt die neue Ordnung, die besagt:

"die Studierenden der HSZG erhalten die Möglichkeit, für die Prüfungen des SoSe 2020 über die Annahme des Prüfungsergebnisses zu entscheiden."

Ist der Studierende also unzufrieden mit seinem Ergebnis, kann er/sie bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einen Antrag auf Nichtannahme stellen. Die Regelung gilt leider nicht bei Nach-/ und Wiederholungsprüfungen und auch nicht bei akademischem Fehlverhalten. Dennoch, diese Ordnung ist fair und setzt ein eindeutiges Zeichen des Senats. Solidarisches Handeln und klare Lösungen tragen dazu bei, dass aus dem "Corona- SoSe 2020" für keinen ein Nachteil entsteht. Die HSZG zeigt damit erneut, dass situationsgebundenes Handeln eine Stärke ist und ich bin mir sicher, ihr alle schafft auch diese Prüfungsphase mit Bravour.

Foto: M.A. Sebastian Benad
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Sebastian Benad
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