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09. Mai 2018

Personenbezogene Einschränkungen erkennbar machen

Veranstaltung zu "Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und Studium" soll am 17.05. für Aufklärung sorgen.

„Menschen, die sich richtig verhalten können, werden es auch tun.“ Frei nach diesem Zitat von Bo Hejlskov Elvèn findet eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften und des ZWT statt zum Thema:


Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und Studium
am 17.05. (Donnerstag) von 14.30 bis 16.30 Uhr im Haus Z IV b (Raum 1.01)
 
Die Veranstaltung (Vortrag und Diskussion) thematisiert Studierende, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsmerkmale die Aufmerksamkeit der Professoren und Mitarbeiter für besondere Lehr- & Lernarrangements sowie für die Gestaltung von Prüfungsleistungen benötigen.
Personenbezogene Einschränkungen, z. B. verursacht durch Autismus, sind für Lehrende, Prüfer und Mitarbeiter mit Beratungsfunktion häufig nicht erkenn- und einschätzbar. Damit auch diese Studierenden "barrierefrei" studieren können, benötigen sie adäquate Bedingungen dafür. Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz, sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge sehen das Instrument des Nachteilsausgleichs vor.


Im Vortrag geht es um:

  • Was ist Autismus?
  • Neuropsychologische Erklärungsansätze
  • Förderung und Nachteilsausgleich
  • Lernbesonderheiten

Dozent: Michael Knothe
Fachberater ASS
Landesamt für Schule und Bildung Bautzen
 
Diese Veranstaltung richtet sich an alle Mitglieder der Hochschule, insbesondere an Verantwortungsträger in den Gremien, und auch an Studierende.


Die Online-Anmeldung ist möglich über www.hszg.de/hochschuldidaktik 
Die Informationsveranstaltung ist keine Weiterbildung!
 

Foto: M.A. Robert Viertel
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Robert Viertel
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